Startbegleitung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Zielsetzung
- Aufklärung und Unterstützung von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten
- Sensibilisieren und Aufklären der Aufnahmegesellschaft durch Arbeit mit Behörden, Ämtern, öffentlichen Einrichtungen und anderen Institutionen
Zielgruppe(n)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- öffentliche Einrichtungen, NGOs, Unternehmen oder Freiwillige
Beschreibung
Die Startbegleitung steht Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie Institutionen als erste Anlaufstelle für alle integrationsrelevanten Fragestellungen zur Verfügung. Die Beratung bei der Startbegleitung beginnt unmittelbar nach dem Statuserhalt. Beraten wird unter anderem zu Grundlagen der Existenzsicherung (Mindestsicherung, Familienbeihilfe etc.), zur Wohnungssuche, zu Spracherwerb und Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, zur Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz (auch arbeitsrechtliche Fragestellungen), zu Schul- oder Kindergartenplätzen für die Kinder, zur Ausbildung von Jugendlichen nach der Schulpflicht, zu gesundheitlicher Versorgung, zu familienrechtlichen Problemen (Scheidung, Trennung, Obsorge etc.) und in diesem Rahmen zu frauen- oder männerspezifischen Fragestellungen.
Die Beratung der Startbegleitung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte wird in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Russisch, Somali, Tschetschenisch und Türkisch angeboten.
Projektinformationen
- Institution(en):
- Stadt Wien
- Projektzeitraum:
- seit 01.01.2008
- NAP.I Handlungsfeld(er):
- Wohnen und regionale Dimension der Integration, Rechtsstaat und Werte, Integration von Anfang an, Gesundheit und Soziales, Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf
- Links:
- Startbegleitung für Asylberechtigte - Ankommen in Wien