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Schwerpunkt Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche mit Migrationshintergrund

Zielsetzung

Übergangsmanagement von Schule zu Beruf, Verhinderung frühzeitiger Bildungsabbrüche und garantierter Anspruch auf eine Lehrstelle in der überbetrieblichen Lehrausbildung für Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden.

Zielgruppe(n)

sind unter Anderem sogenannte NEETs (Not in Education, Employment or Training) und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Diese sind oft ausgrenzungsgefährdet, arbeitsmarktfern, besuchen keine Schule, gehen keiner Arbeit nach und befinden sich auch in keiner beruflichen Fortbildung.

Sie sollen durch niederschwellige Angebote (wieder) ins Ausbildungswesen oder Erwerbsleben eingegliedert werden. Die Berufsvorbereitung soll in den Jugendlichen (mit Migrationshintergrund) das Interesse an Berufen auch außerhalb der traditionellen bekannten Berufsbilder wecken, die gute Perspektiven bieten.

Beschreibung

AusbildungsFit

AusbildungsFit ist ein kostenloses Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (für Jugendliche mit Behinderung). AusbildungsFit richtet sich an Jugendliche, die vor dem Antritt einer Berufsausbildung bzw. einer weiterführenden schulischen Ausbildung einen Nachholbedarf hinsichtlich ihrer schulischen und sozialen sowie persönlichen Kompetenzen aufweisen.

Die Teilnahme dauert in der Regel ein Jahr und trainiert die Jugendlichen im Verhalten bei der Arbeit (Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt, Pünktlichkeit, Selbstständigkeit), im Umgang mit anderen Menschen (Benehmen, äußeres Erscheinungsbild, Umgang mit Kritik und Konflikten) und in der Berufswahlreife (Einschätzung der eigenen Fähigkeiten).

Voraussetzung für die Teilnahme an AusbildungsFit ist ein absolviertes Jugendcoaching und die Meldung beim Arbeitsmarktservice (AMS).

Nach Abschluss von AusbildungsFit erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine "Zukunftsmappe" mit allen Ausbildungsunterlagen, erreichten Zielen und nützlichen Informationen für die nächsten Schritte und kann eine Lehre / Verlängerte Lehre oder Teilqualifikation in einem Betrieb oder in Überbetrieblicher Lehrausbildung machen, eine weiterführende Schule besuchen oder an einer Qualifizierungsmaßnahme des AMS oder von Bildungseinrichtungen teilnehmen.

Jugendcoaching

Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an außerschulische Jugendliche bis 19 Jahre, an Jugendliche mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr und insbesondere an Jugendliche, die der Ausbildungspflicht bis 18 unterliegen.

Um den Bildungsstand und die Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen zu verbessern, ist es notwendig, frühzeitige Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Gerade in der so schwierigen Phase der Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg benötigen Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten professionelle Beratung und Hilfestellung. Das Angebot des Jugendcoachings basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, anhand von Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen die idealen nächsten Schritte zu planen und so den erfolgreichen Übertritt ins zukünftige Berufsleben zu ermöglichen.

Mit dem Jugendcoaching soll außerdem ein wesentlicher Beitrag zur persönlichen und sozialen Stabilisierung von Jugendlichen geleistet werden. Gerade Probleme wie familiäre Schwierigkeiten, Suchtverhalten, Schulden, Wohnungsprobleme, etc. erschweren den Zugang zu höherer Qualifikation.

Auch Jugendliche mit Migrationshintergrund, die den österreichischen Arbeitsmarkt und die Ausbildungsmöglichkeiten nicht so gut kennen, sowie Jugendliche mit Lernschwierigkeiten sollen durch das Jugendcoaching ihre Potenziale gezielter entwickeln. Mit einer persönlichen Perspektivenplanung sollen ein weiterer Schulbesuch, eine Qualifizierungsmaßnahme, eine Ausbildungschance oder ein festes Arbeitsverhältnis ermöglicht werden.

Das Jugendcoaching unterstützt ausgrenzungs- und/oder schulabbruchsgefährdete Jugendliche am Ende ihrer Schulpflicht bis zur nachhaltigen Integration in ein weiterführendes (Aus-)Bildungssystem. Ebenso bietet das Jugendcoaching Hilfestellung bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht.

Jugendcollege

Zielgruppe des Jugendcolleges sind bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien (aber auch in anderen Bundesländern) als arbeitslos vorgemerkte benachteiligte, beeinträchtigte oder behinderte Jugendliche, mit oder ohne Migrationshintergrund, zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem vollendeten 25. Lebensjahr.

Der Fokus des Kursangebots liegt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen bzw. dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Schriftsprache mit der positiven Absolvierung einer anerkannten ÖIF Deutschprüfung A1/A2.

Ziel des Angebots ist zudem der Erwerb einer umfassenden Basisbildung, beispielsweise Mathematik, als Voraussetzung für weiterführende Bildungsangebote in Verbindung mit Vermittlungsbegleitung und Sozialpädagogischer Betreuung und schließlich die Aufnahme eines (dualen) Ausbildungsverhältnisses oder eine Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt (für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die damit nicht mehr der Ausbildungspflicht bis 18 unterliegen).

Überbetriebliche Lehrausbildung

Die überbetriebliche Lehrlingsausbildung ist ein Angebot des AMS für Jugendliche bis 25, die gerne eine Lehre absolvieren möchten, beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind, die Schulpflicht abgeschlossen haben und trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben.

Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird kein Lehrvertrag mit einem Betrieb, sondern ein Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Regel gemeinsam mit Kooperationsunternehmen oder auch direkt bei der Schulungseinrichtung. Neben der praktischen Ausbildung erfolgt auch der Besuch der Berufsschule.

Ziel der überbetrieblichen Lehrausbildung ist es, schon während der Ausbildung über die Schulungseinrichtung in die betriebliche Ausbildung in einem Unternehmen zu wechseln.

Lehrlinge, die eine überbetriebliche Lehrausbildung absolvieren, sind jenen Lehrlingen, die ihre Lehre bei einem Lehrbetrieb absolvieren, in allen rechtlichen Belangen gleichgestellt.

Projektinformationen

Institution(en):
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Projektzeitraum:
seit 01.01.2012
NAP.I Handlungsfeld(er):
Arbeit und Beruf